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Fristen beim Energieausweis

info | 11 November 2011 | 17:00

Der Energieausweis soll ab dem 1.Juli 2008 allen Mietern und Immobilienkäufern eine Information geben, wie der Energiebedarf ihrer künftigen Wohnung beschaffen ist.
Käufer einer Immobilie, die umfassend saniert wurde sowie Käufer eines Einfamilienhauses oder eines Neubaus bekommen ihn seit 2002 automatisch.
Andere Regelungen gibt es für den Erwerb von gebrauchtem Wohnungseigentum. Hier gibt es für die Fristenregelung zwei Varianten. Zum einen den verbrauchsorientierten Energieausweis, für den anhand aller Hausbewohner der durchschnittliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird. Die zweite Variante ist der bedarfsorientierten Energieausweis, der das Gebäude nach seiner Beschaffenheit und Substanz beurteilt. Hierbei kommen Rechenmodelle zum Einsatz, die den Energieverbrauch für eine durchschnittliche Nutzung bestimmen
Aufgrund der Anzahl der Vorbewohner und deren Umgang mit Warmwasser und Heizung kann bei der verbrauchsorientierten Variante der eigene Verbrauch bis zu 50% vom berechneten Wert abweichen, nach oben wie nach unten.
Neutraler ist da die bedarfsorientierte Variante, hier wird auch die Energie mit einbezogen, die für die Lagerung , Transport und Herstellung des Brennstoffs notwendig ist. Dadurch erhält der Käufer oder Nutzer eine wichtige Informationen in Bezug auf die Qualität der Heiztechnik und Hausisolierung.
Grundsätzlich gilt: Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen und die vor 1978 gebaut wurden muss ab 1. Oktober 2008 beim Verkauf oder bei Vermietung ein bedarfsorientierter Energieausweis vorliegen. Für alle anderen Immobilien besteht noch bis zum 1.10.2008 Wahlfreiheit zwischen den zwei Varianten.

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3 Kommentare zu „Fristen beim Energieausweis“ »

Kommentar by Volker
2008-07-24 01:19:58

Also, …ich muss da ein bisschen nachhaken:
Die dena selbst beziffert die nutzungsbedingeten Abweichungen im verbrauchsbasierten Energieausweis mit 20%. Das sind dann aber schon Resultate extremer Nutzungsabweichungen.
Gleichzeitig ist zu registrieren, dass beim Verglich der Ergebnisse aus Verbrauchs- und Bedarfsausweisen die ausgewiesenen Verbrauchs/Bedarfskennwerte bei Bedarfsausweisen durchschnittlich 80 kWh/m²a höher lagen als bei den Verbrauchsausweisen. Das dürften in den meisten Fällen deutlich mehr als 20% Abweichung sein. Der Bedarfsausweis liegt deshalb in den Ergebnissen meist höher, weil er unterschiedlich (abgesenkt) beheizte Flächen nicht hinreichend berücksichtigen kann.
Er ist dafür in der Tat tauglicher, die Auswirkungen möglicher Sanierungsmaßnahmen zu bewerten.

Beste Grüße
vk

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Kommentar by Energieausweis
2011-01-04 18:47:35

Unter bestimmten Vorraussetzungen besteht die Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchsbasierten und bedarfsbasierten Energieausweis auch nach dem 1.10.2008.

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Kommentar by Energieausweis
2011-01-04 18:48:34

Unter bestimmten Vorraussetzung besteht die Wahlfreiheit auch nach dem 1.10.2008.

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