Staatliche Förderung für Solaranlagen
Tanja | 15 November 2011 | 16:59Die Zuschüsse fürs Heizen mit der Sonne sind zum 1.1.2008 nochmal deutlich erhöht worden. Die Besitzer besonders gut gedämmter Alt- und Neubauten bekommen nun anderthalb mal bis doppelt so viel Förderung.
Die Basisförderung für Solaranlagen zur Heizungsunterstützung beträgt 105 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche für die ersten 40 Quadratmeter. Erfüllen bis 1994 errichtete Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), steigt der Zuschuss auf 157,50 Euro pro Quadratmeter. Neuere Gebäude müssen dafür den EnEV-Standard dafür um 30 Prozent unterschreiten.
Sogar den doppelten Zuschuss von 210 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche gibt es für bis 1994 errichtete Gebäude, die die Anforderungen der EnEV um 30 Prozent unterschreiten. Neuere müssen für diesen Zuschuss die EnEV um 45 Prozent unterbieten.
Neu ist auch eine Förderung für Solaranlagen mit mehr als 40 Quadratmeter Kollektorfläche. Ab dem 41.Quadratmeter beteiligt sich der Staat mit 45 Euro je Quadratmeter an den Kosten.
Zuständig für dieses Förderprogramm ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Neben Zuschüssen für Solaranlagen zur Heizungsunterstützung können dort auch Förderungen von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Biomasseheizungen und Wärmepumpen beantragt werden.
Weitere Förderungen sind bei der KfW Förderbank möglich. Bei dem Modellvorhaben „Niedrigenergiehaus im Bestand“ gibt es bis zu 20 Prozent Darlehensnachlass, allerdings nur noch bis zum 30.8.2008.
Â
Ähnliche Themen auf diesem Portal
- KfW Haus – Das Effizienzhaus von KfW 55 bis KfW 70
Die meisten Bauherren, die heutzutage ein Fertighaus bauen möchten, entscheiden sich für ein zukunftsorientiertes Energiesparhaus. Ganz im Trend liegen moderne KfW-Häuser, die einen Primärenergiebedarf von 55 oder 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter jährlich haben. Diese Häuser werden als KfW 55 bzw. KfW 70 Haus bezeichnet. Aufgrund ihrer besonderen Bauart kommen diese Holzhäuser mit bedeutend - Haushaltsnahe Dienstleistungen
Strom-, Wasser- oder Heizungsinstallation, die Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten, sind mit pauschal 20 Prozent bis zu einer Höhe von 3000 Euro absetzbar. Ein kleiner Haken: Wird im Zuge der Modernisierung etwas Neues geschaffen, wie zum Beispiel beim Ausbau eines Speichers zu Wohnraum oder dem Bau eines neuen Carports, gilt die Vergünstigung nicht. Dafür gibt es - Richtige Bemessung der Wohnfläche
Nicht alles hinter der Eingangstür gehört zur Wohnfläche. Da bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen der Kaufpreis jedoch in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben wird, sollten man genau prüfen, ob die Wohnfläche korrekt ausgewiesen ist und sich notfalls nicht scheuen, selber mit dem Zollstock nachzumessen. Hier eine Auflistung der häufigsten Fehler bei der Berechnung der Wohnfläche. Oft werden die - Zuschüsse für einen Treppenlift
Als Pflegebedürftiger können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss von der Pflegeversicherung, in Höhe von 2.557,00 EUR, für Ihren Treppenlift (bauseitige Maßnahme), erhalten. Die Grundlage hierfür bietet der Paragraph § 40 SGB XI. Grunlage ist, dass die geförderte Maßnahmen, der Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes dient. Ein formloser, schriftlicher Antrag bei - Kosten für den Energieausweis
Der verbrauchsorientierte Ausweis ist bereits ab 30 Euro zu haben. Anders der bedarfsorientierte Ausweis, der je nach Aufwand zwischen 100 und 500 Euro kostet. Wer die BAFA-Förderung für eine Beratung vor Ort mit Energiegutachten nutzt, erhält gegen geringen Aufpreis einen bedarfsorientierten Ausweis. Das Dokument umfasst vier Seiten. Auf einer Sonderseite werden, wenn möglich, energetische Verbesserungsmaßnahmen aufgeführt,
Noch keine Kommentare.