Die Bauleistungsversicherung
Tanja | 14 Dezember 2011 | 05:00Nach Abnahme der Teilleistungen der Gewerke geht die Verantwortung für die Gefahren an den Bauherrn über. Bei vielen Schäden kann der Bauherr die Handwerker gar nicht verantwortlich machen. Dies betrifft zum Beispiel den häufigen Fall, dass Regengüsse die Baugrube überschwemmen und Schäden an bereits fertig gestellten Teilen verursachen.
Die Bauleistungsversicherung deckt die Risiken für das Haus während der Bauzeit ab. Dies betrifft sowohl Diebstahl am Bau als auch witterungsbedingte Schäden. Damit enthebt sie den Bauherrn der Sorge, dass unvorhersehbare Ereignisse sein knapp kalkuliertes Baukapital schmälern oder das Projekt überhaupt in Frage stellen. Selbst wenn die Auftragsnehmer schlecht gearbeitet haben, muss der Bauherr nicht befürchten, dass seine Handwerker wegen des Schadens leistungs- oder zahlungsunfähig werden könnten. Die Bauleistungsversicherung kommt für diesen Schaden auf. Das vermeidet langwierige und oft kostspielige Streitigkeiten darüber, wer den Schaden bezahlen muss. Der Vertrag gilt vom ersten Spatenstich bis zum Termin der Bezugsfertigkeit des Hauses.
Kein Versicherungsschutz besteht allerdings für nicht fest eingebaute Materialien und Gegenstände. Lagern zum Beispiel Heizkörper innerhalb des Rohbaus, geht der Bauherr leer aus. Erst wenn sie montiert wurden, ersetzt die Bauleistungsversicherung den Verlust.
Bei Versicherungssummen bis zu einer Million Euro ist die Bauleistungsversicherung ab etwa 150 Euro Jahresbeitrag zu haben.
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