Schallschutz beim Bodenbelag
Tanja | 24 August 2008 | 22:32
Eine als unzureichend empfundene Schalldämpfung von Wänden und Decken wird schnell auf die Gesamtkonstruktion zurückgeführt. Häufig sind allerdings Ausführungsfehler der Grund für störende Geräuschübertragungen innerhalb des Hauses, denn kleine, als unbedeutend empfundene Schallbrücken senken den Schallschutz eines Bauteils erheblich. Dieser Umstand wird meist zu wenig beachtet. Er ist allerdings gerade bei kostengünstig angebotenen Häusern von Bedeutung, da bei diesen häufig die Bodenbeläge nicht im Preis inbegriffen sind und dann gerne von den Hauskäufern selbst verlegt werden.
Im Bemühen, diese Arbeit möglichst sorgfältig auszuführen, wird dann immer wieder der Bodenbelag ohne jede Fuge bis an die Wand heran verlegt. Insbesondere bei harten Belägen wie Fliesen, Laminat oder Parkett entsteht hierdurch allerdings eine Schallbrücke, die die Wirkung einer Trittschalldämpfung unter dem schwimmenden Estrich nahezu aufheben kann. Gehgeräusche werden damit in störendem Maße in das untere Geschoss und auch innerhalb des jeweiligen Geschosses übertragen. Um dies zu vermeiden, sollte der Bodenbelag nur bis an den meist noch herausstehenden Randstellstreifen des Estrich heran verlegt werden. Wurde der Randstellstreifen bereits abgeschnitten, sollte eine etwa 1 bis 2 Zentimeter breite Fuge zwischen Belag und Wand gelassen werden. Diese wird später mit einem weichen Material, beispielsweise Schaumstoff, verfüllt und wird oberseitig mit einer Fußleiste abgedeckt.
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