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Steile Treppen

Tanja | 3 September 2008 | 14:39

Um Grundfläche und Material einzusparen, werden Innentreppen manchmal äußerst steil ausgebildet. Das kann Auftrittsbreiten der Stufen von nur 14 cm bei einer Stufenhöhe von 21 cm bedeuten. Die Treppenstufen sind dabei um bis zu 180° teilweise spindeltreppenartig um einen zentralen Treppenpfosten angeordnet. Derartige Treppen erhöhen die Unfallgefahr beim Begehen und bieten sehr eingeschränkten Komfort gegenüber üblichen Treppen in Einfamilienhäusern.
DIN 18065 gibt für baurechtlich notwendige Treppen ein steilstes Steigungsmaß von 20/23 cm, für baurechtlich nicht notwendige Treppen von 21/21 cm an. Die Norm ist zwar für Einfamilienhäuser nicht bundesweit bauaufsichtlich eingeführt, daher also nicht überall verpflichtend, die hierin genannten Werte können aber generell als übliche Beschaffenheit von Treppen angesehen werden.
Aus Gründen der Unfallsicherheit und des Komforts sollte aber auf zu steile Treppenkonstruktionen verzichtet werden. Eine hinreichende Begehbarkeit und Sturzsicherheit muss auch für Kinder und ältere Menschen gewährleistet sein. Steiler als 45° sollten auch Treppen des kostengünstigen Hausbaus keinesfalls ausfallen. Zudem ist der erzielbare Flächengewinn gering und relativiert sich, da der Raum unter der Treppe in der Regel als Abstellraum und somit ohnehin sinnvoll genutzt wird. Andererseits sollte eine steile Innentreppe allein kein Hinderungsgrund sein, ein schlüsselfertig erstelltes kostengünstiges Eigenheim zu erwerben. Die Besitzer dieser Häuser gewöhnen sich meist nach kurzer Zeit an die ungewöhnliche Begehbarkeit.

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Auftrittsbreiten, Baurecht, DIN 18065, Innentreppen, Steigungsmaß, Steigungsmaß bei Treppen, Stufen, Stufenbreiten, Treppen, Treppenstufen
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