Haushaltsnahe Dienstleistungen
Tanja | 22 September 2008 | 15:22Strom-, Wasser- oder Heizungsinstallation, die Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten, sind mit pauschal 20 Prozent bis zu einer Höhe von 3000 Euro absetzbar. Ein kleiner Haken: Wird im Zuge der Modernisierung etwas Neues geschaffen, wie zum Beispiel beim Ausbau eines Speichers zu Wohnraum oder dem Bau eines neuen Carports, gilt die Vergünstigung nicht.
Dafür gibt es die Möglichkeit, für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Waschen, Bügeln, Kochen oder sogar Gartenarbeiten zusätzlich maximal 600 Euro Steuern zu sparen. Seit dem Jahr 2003 sind auch Aufwendungen dieser Art anteilig bis zu einer Rechnungssumme von maximal 3000 Euro in der Einkommensteuererklärung von der Steuerschuld abziehbar. Rechtsgundlage: § 35a Absatz 2 EStG. Damit lässt sich die Steuerschuld um bis zu 600 Euro pro Jahr reduzieren. Werden im Haushalt Pflegebedürftige professionell betreut, sind sogar bis zu 20 Prozent von maximal 6000 Euro, also 1200 Euro Ersparnis drin.
In 2006 hat die Finanzverwaltung auch private Umzugskosten, zum Beispiel Kosten der Spedition, unter diesem Titel anerkannt.
Ganz wichtig: Mit den Arbeiten muss eine Firma beauftragt werden und das Geld muss überwiesen werden. In der Rechnung müssen die Materialkosten gesondert ausgewiesen sein. Neben der Rechnung muss der Steuererklärung auch der Bankbeleg als Zahlungsnachweis vorgelegt werden. Barzahlungen und Quittungen werden nicht anerkannt.
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