Überfall von Früchten
Tanja | 17 Januar 2012 | 16:59Unter der bedrohlich klingenden Formulierung „Überfall“ behandelt §911 BGB einen alltäglichen Vorgang. Ein Baum trägt Früchte und steht so nah an der Grenze, dass ein Teil der Früchte auf Nachbars Grundstück fallen kann. Die Regelung nach §911 BGB ist eindeutig: Der Nachbar darf die Früchte aufklauben und behalten.
Der Nachbar darf aber nicht nachhelfen und die Früchte herunterschütteln. Wenn er das dennoch tut, muss er die Früchte wieder herausrücken. Solange die Früchte fest am Baum hängen, gehören sie dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten des Baumes. Gleichgültig, ob sie im eigenen oder im fremden Luftraum hängen. Infolgedessen darf der Eigentümer des Baumes die über fremdem Grund hängenden Früchte auch selbst abernten. Nur darf er dazu nicht ohne Genehmigung das Grundstück des Nachbarn betreten. Findige Menschen haben für diesen Fall an langen Stöcken befestigte Geräte gebastelt (so genannte Obstpflücker).
Sind die Früchte nicht in den Privatgarten des Nachbarn gefallen sondern auf ein dem öffentlichen Gebrauch gewidmetes Grundstück, also z.B. auf die Straße, dann bleiben sie im Eigentum dessen, dem der Baum gehört bzw. dem die Nutzung zusteht. In diesem Fall tut der Eigentümer gut daran, sein Obst bald von der Straße zu holen. Sonst wird angenommen, er habe auf sein Eigentum verzichtet und das Obst sei herrenlos.
Ähnliche Themen auf diesem Portal
- Wasser vom Nachbargrundstück
Wenn Wasser von einem höheren auf ein niedriger gelegenes Grundstück natürlich abfließt, muss das als Naturgegebenheit hingenommen werden. Es ist jedoch grundsätzlich nicht erlaubt, einen bestehenden Wildwasserabfluss auf das Nachbargrundstück zu verstärken. Der Besitzer des niedriger gelegenen Grundstücks kann gegen den Wasserfluss aber geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Dadurch darf es allerdings nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung - Besonderheiten für Grenzzäune
Schon in der Planungsphase ist es ratsam, sich über den Grenzverlauf zu vergewissern und Informationen über eventuelle baurechtliche oder nachbarrechtliche Einschränkungen einzuholen. Die Höhe und Art eines Zaunes sind nicht frei wählbar. Auch bei der Beseitigung und Neuerrichtung einer Einfriedung sind die einschlägigen Satzungen, Richtlinien und Gesetze zu befolgen. Grundstücksgrenzen können nicht beliebig gezogen werden. Der - Durch Rückschnitt Obstbäume verjüngen
Ein Rückschnitt kann die Fruchtbildung bei Apfel- oder Birnbäume anregen. Doch prüfen Sie zuerst, ob sich die Mühe lohnt hinsichtlich des Alters und der Gesundheit eines Baumes. Ist er über 4,50 m hoch, dann sollte ihn ein Fachmann schneiden. Es kann allerdings billiger sein, den Baum durch einen neuen zu ersetzen. Ein zwergwüchsiger Apfelbaum bringt - Durch Rückschnitt Obstbäume verjüngen
Version:1.0 StartHTML:0000000168 EndHTML:0000002634 StartFragment:0000000487 EndFragment:0000002617 Ein Rückschnitt kann die Fruchtbildung bei Apfel- oder Birnbäume anregen. Doch prüfen Sie zuerst, ob sich die Mühe lohnt hinsichtlich des Alters und der Gesundheit eines Baumes. Ist er über 4,50 m hoch, dann sollte ihn ein Fachmann schneiden. Es kann allerdings billiger sein, den Baum durch einen neuen zu ersetzen. - Die Vermessung der Welt
Will man die Welt präzise messen, sollte man unter Umständen in kleinen Schritten anfangen. Die Vermessung Dortmund könnte demnach ein erster Schritt sein, wenn man Nordrhein-Westfalen vermessen möchte. Und selbst bei der Vermessung Dortmund kann man nicht sofort die gesamte Stadt in seinen Lageplan aufnehmen. Die Vermessung beginnt in den kleinen Straßen und Gassen der
Noch keine Kommentare.