Grundstücksvermessung beim Hauskauf
Tanja | 29 September 2008 | 15:15Vor der Beauftragung eines Vermessungsinstituts oder der Beantragung einer Neuvermessung der Grenzen beim Vermessungsamt genügen zunächst eigene Abschätzungen und grobe Ausmessungen per Maßband. Normalerweise müssten auch Markierungen und Grenzsteine zu finden sein. Allerdings gehen solche Zeichen im Lauf der Zeit bei Erdarbeiten verloren.
Manchmal rücken Neubauten nach dem Abriss alter Nebengebäude, maroder Schuppen oder morscher Zäune etwas über die Grenze ins Nachbargrundstück. So kann es vorkommen, dass ein im Plan eingetragenes Gebäude nicht mehr existiert und stattdessen ein neuer Bau vorhanden ist, der nicht exakt an der Grundstücksgrenze steht. In solchen Fällen lohnt es sich, die Angelegenheit bereits vor dem Kauf mit den Eigentümern zu klären und eventuell die betroffenen Nachbarn zu befragen.
Möglicherweise kann durch einen Grundstückstausch an anderer Stelle ein Ersatz geschaffen werden. Auf diese Weise lässt sich der Abriss dieser neueren Gebäude umgehen. Manchmal sind die Kosten für eine Neuvermessung günstiger als nachträgliche Rechtsstreitigkeiten. Auch in diesem Sinne sollten solche Sachlagen schon rechtzeitig vor dem Kauf geklärt werden. Dabei gilt es, auch andere Gegebenheiten zu berücksichtigen. Das können beispielsweise alte Bäume sein, die in Grenznähe stehen oder alte Zäune, die zu ersetzen oder zu reparieren sind. Hier kann eventuell schon vor dem Kauf eine Vereinbarung mit den Nachbarn getroffen werden.
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