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Wohngebäudeversicherung

heidio9917 | 27 Januar 2012 | 16:58

Ein Gebäude ist ein fest mit der Erde verbundenes Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und Menschen, Tiere und Sachen gegen äußere Einflüsse schützt. Quelle: Harz Versicherungen

Ein Wohngebäude ist ein Gebäude, das mindestens zu 50% zu privaten Wohnzwecken genutzt wird.

7. Versicherungswerte

In der Wohngebäudeversicherung kann als Versicherungswert vereinbart werden:

1. Der Zeitwert

der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes, abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.

2. Der Neuwert

Der Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert eines Gebäudes, wobei der Versicherungnehmer bei der Festsetzung der Versicherungssumme die Verantwortung hat, das die Versicherungssumme richtig ermittelt wird.

Bei Änderungen der Baupreise muss der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme anpassen, damit keine Unterversicherung entsteht.

3. Der gleitende Neuwert

Die Grundlage des gleitenden Neuwerts ist die Versicherungssumme ( VS )1914.

Dies ist der ortsübliche Neuwert des Gebäudes nach den Preisen von 1914 in Goldmark oder Reichsmark.

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Versicherung
Tags
Feuerversicherung, Gebäudeversicherung, Glasversicherung, preiswerte Wohngebäudeversicherung, Sturmversicherung, Wohngebäudeversicherung
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