Wohngebäudeversicherung
heidio9917 | 27 Januar 2012 | 16:58Ein Gebäude ist ein fest mit der Erde verbundenes Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und Menschen, Tiere und Sachen gegen äußere Einflüsse schützt. Quelle: Harz Versicherungen
Ein Wohngebäude ist ein Gebäude, das mindestens zu 50% zu privaten Wohnzwecken genutzt wird.
7. Versicherungswerte
In der Wohngebäudeversicherung kann als Versicherungswert vereinbart werden:
1. Der Zeitwert
der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes, abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
2. Der Neuwert
Der Neuwert ist der ortsübliche Neubauwert eines Gebäudes, wobei der Versicherungnehmer bei der Festsetzung der Versicherungssumme die Verantwortung hat, das die Versicherungssumme richtig ermittelt wird.
Bei Änderungen der Baupreise muss der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme anpassen, damit keine Unterversicherung entsteht.
3. Der gleitende Neuwert
Die Grundlage des gleitenden Neuwerts ist die Versicherungssumme ( VS )1914.
Dies ist der ortsübliche Neuwert des Gebäudes nach den Preisen von 1914 in Goldmark oder Reichsmark.
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