Unter der bedrohlich klingenden Formulierung „Überfall“ behandelt §911 BGB einen alltäglichen Vorgang. Ein Baum trägt Früchte und steht so nah an der Grenze, dass ein Teil der Früchte auf Nachbars Grundstück fallen kann. Die Regelung nach §911 BGB ist eindeutig: Der Nachbar darf die Früchte aufklauben und behalten.
Der Nachbar darf … weiter lesen »
Wenn Wasser von einem höheren auf ein niedriger gelegenes Grundstück natürlich abfließt, muss das als Naturgegebenheit hingenommen werden. Es ist jedoch grundsätzlich nicht erlaubt, einen bestehenden Wildwasserabfluss auf das Nachbargrundstück zu verstärken. Der Besitzer des niedriger gelegenen Grundstücks kann gegen den Wasserfluss aber geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Dadurch darf es allerdings … weiter lesen »
Wenn das Laub aus Nachbars Garten herüberweht, Dachrinnen verstopft und überall im eigenen Garten liegt, ist der Streit oft programmiert. In einer Wohngegend mit vielen Gärten ist Laubfall aber in der Regel entschädigungslos hinzunehmen. Dies gilt auch, wenn durch das Laub ein erhöhter Reinigungsaufwand entsteht. Die Beseitigung des Herbstlaubs muss … weiter lesen »
Ein schlechter Gartenfreund, der nicht den Wunsch hat, auf seinem Grundstück Bäume und Sträucher zu pflanzen. Aber wenn er seine Bäume und Sträucher behalten will, muss er beim Pflanzen das Recht beachten. So wie es für die Pflege der Freundschaft ratsam sein kann, rechtzeitig auf Distanz zu gehen, muss beim … weiter lesen »
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