Als Pflegebedürftiger können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Zuschuss von der Pflegeversicherung, in Höhe von 2.557,00 EUR, für Ihren Treppenlift (bauseitige Maßnahme), erhalten. Die Grundlage hierfür bietet der Paragraph § 40 SGB XI.
Grunlage ist, dass die geförderte Maßnahmen, der Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes dient. Ein … weiter lesen »
Ein Treppenlift scheint laut zahlreicher Internetportale die ideale Lösunf für Senioren und Menschen mit Behinderungen zu sein. Leider verschweigen die meisten Portale, dass nicht in jedem Haus ein Treppenlift eingebaut werden kann. Zu enge Treppenaufgänge, zu marode Wände und schiefe und verzogene Holzstufen machen eine Treppenliftinstallation in zahreichen Gebäuden unmöglich. … weiter lesen »
Gerade für junge Menschen ist es kaum vorstellbar, sich nicht mehr auf die eigene Gesundheit verlassen zu können. Doch wenn das Treppensteigen zu eine täglichen Qual wird, ist die Anschaffung eines Treppenlifts unumgänglich. Dass potentielle Nutzer eines solchen Rollstuhllifts die Installation nicht selbst vornehmen können, versteht sich von selbst. Damit … weiter lesen »
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